weststadt panorama

1. Allgemeines
Unter dem Namen Quartierverein Weststadt Solothurn besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Solothurn. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

2. Zweck
Der Verein wahrt die Interessen des Quartiers und seiner Einwohnerschaft und fördert das gemeinschaftliche Zusammenleben im Quartier.
Der Verein:
·    ist mitbeteiligt am Aufbau und Betrieb eines Begegnungszentrums für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen.
·    versteht sich als Bindeglied zu den Behörden.
·    fördert die Zusammenarbeit mit Institutionen und Vereinen und pflegt den Kontakt zum lokalen Gewerbe.
·    nimmt eine Brückenfunktion wahr für Bewohnerinnen und Bewohner anderer Nationen.

3. Mitgliedschaft
Als Mitglieder können Einzelpersonen, Familien, Institutionen und Gewerbe, die im Quartier wohnen oder ein Interesse am Quartier haben, aufgenommen werden.
Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlicher Anmeldung und Einzahlung des Mitgliederbeitrags.

4. Austritt und Ausschluss
Der Austritt ist jederzeit schriftlich möglich.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, wenn es gegen die Interessen des Vereins verstösst.

5. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie findet normalerweise einmal jährlich im ersten Quartal statt. Eine ausserordentliche MV kann vom Vorstand oder von 1/5 der Mitglieder einberufen werden.
Ihre Aufgaben sind:
·    Wahl des Vorstandes, der Kontrollstelle
·    Abnahme von Jahresbericht, Jahresrechnung
·    Genehmigung des Budgets
·    Behandlung der Anträge von Mitgliedern

6. Vorstand
Der Vorstand konstituiert sich selber. Er führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gegen aussen.

7. Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Eine persönliche Haftbarkeit ist ausgeschlossen.

8. Auflösung des Vereins / Statutenänderung
Beschlüsse über die Änderung der Statuten und Auflösung des Vereins müssen von 2/3 der anwesenden Mitglieder angenommen werden.


Diese Statuten werden an der Gründungsversammlung vom 12.1.2009
in Kraft gesetzt.


Solothurn, 12. Januar 2009 

Co-Präsidium:       

Bea Beer Mayer
Monika Grossenbacher Romano

Vertreterin Projektleitung:

Katharina Stebler

Download der Statuten als PDF-Datei